{"id":679,"date":"2018-04-26T12:50:00","date_gmt":"2018-04-26T12:50:00","guid":{"rendered":"http:\/\/rat-blog.at\/?p=679"},"modified":"2023-07-06T09:46:28","modified_gmt":"2023-07-06T09:46:28","slug":"stachel-und-bleibender-anstoss-ja-aber-bayrisches-identitaetszeichen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rat-blog.univie.ac.at\/?p=679","title":{"rendered":"Stachel und bleibender Ansto\u00df &#8211; ja! Aber bayrisches Identit\u00e4tszeichen?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Die ab dem 1. Juni geltende Bestimmung, im Eingangsbereich aller staatlichen Beh\u00f6rden in Bayern Kreuze anzubringen, wirft zahlreiche Fragen auf. Vor allem aber ruft sie die Kirchen dazu auf, das Verh\u00e4ltnis von Rechtstaat und Religion neu zu reflektieren. <strong>Irene Klissenbauer<\/strong>&nbsp;\u00fcber dieses&nbsp;spannungsreiche Verh\u00e4ltnis.<\/em><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/ratblogblog.wordpress.com\/82f02cf3-ee08-46cc-987e-fcde8ce799fa\" alt=\"\"><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Missinterpretation des Kreuzes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die bayrische Landesregierung begr\u00fcndete ihren Beschluss, dass ab Juni im Eingangsbereich von Dienstgeb\u00e4uden in Bayern ein Kreuz angebracht werden muss, mit dem Verweis darauf, dass dies als Zeichen f\u00fcr ein \u201esichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland\u201c zu verstehen sei.<a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_edn1\">[i]<\/a> Ministerpr\u00e4sident Markus S\u00f6der (CSU) zufolge sei das Kreuz somit nicht Zeichen einer Religion und damit sein Anbringen in Beh\u00f6rden auch kein Versto\u00df gegen das Neutralit\u00e4tsgebot.<br>So w\u00fcnschenswert es auch w\u00e4re, dass christlich gepr\u00e4gte Grundwerte das Zusammenleben pr\u00e4gen, zeigt dieser Beschluss doch deutlich, dass das worum es hier geht, nicht die Betonung von N\u00e4chstenliebe, Toleranz und Solidarit\u00e4t mit den \u00c4rmsten ist.<br>Vergessen \u2013 oder bewusst ignoriert \u2013 wird vielmehr, dass das Kreuz vor allem ein Hoffnungszeichen f\u00fcr die Schwachen und Entrechteten ist, nicht bayrisches Identit\u00e4tszeichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Welche Werte?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was es angesichts von Radikalisierung und gesellschaftlicher Spaltung in Erinnerung zu rufen gilt, ist somit nicht nur die eigene partikulare Identit\u00e4t, sondern vor allem auch jene universal g\u00fcltigen Werte, die etwa in den Menschenrechten zum Ausdruck kommen. Den eben ihnen geht es um den Schutz und die St\u00e4rkung <em>aller <\/em>Menschen \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrer Religion oder Weltanschauung.<br>Den Menschen aber als Person und alle Personen als gleichwertig anzusehen und zu behandeln, ist Aufgabe auch der staatlichen Beh\u00f6rden.<br>Dem Kreuz kommt hier Bedeutung zu. Denn es hei\u00dft bleibender Ansto\u00df und Stachel im Fleisch der M\u00e4chtigen zu sein. Logische Folge ist also nicht, das Kreuz in Beh\u00f6rden wieder anzubringen und damit die Trennung von Staat und Religion zu verw\u00e4ssern, sondern sich vom Christentum anfragen zu lassen, ob denn Humanit\u00e4t, Toleranz und N\u00e4chstenliebe eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Trennung von Staat und Religion \u2013 aus katholischer Perspektive<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Geschichte der katholischen Kirche zeigt deutlich, welche Herausforderung die Trennung von Staat und Religion f\u00fcr diese bedeutet (hat). Gerade die katholische Kirche kann aber, dank des heftigen Ringens um diese zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils, auch auf eine theologische Reflexion zur\u00fcckblicken, die es angesichts derartiger politischer Entwicklungen in Erinnerung zu rufen gilt.<br>Im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils war es vor allem der Jesuit John Courtney Murray, der die Bedeutung der Trennung von Staat und Religion betonte und darauf verwies, dass es Aufgabe des Staates und der Regierung ist, dem menschlichen Gemeinwohl zu dienen und daf\u00fcr dem Menschen Freir\u00e4ume unterschiedlichster Art zu er\u00f6ffnen. Dies erfordere aber eine klare Trennung von Staat und Religion, da \u2013 so Murray \u2013 eine ungenaue Trennung dahin f\u00fchrt, dass Differenzen letztlich so weit verschwimmen, dass es zu einer falschen Verbindung von Staat und Religion kommt, die zu einer Sakralisierung der Politik f\u00fchrt und der Religion jeden Handlungsspielraum nimmt.<a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_edn2\">[ii]<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der s\u00e4kulare Staat \u2013 und das ist jener, der sich nicht religi\u00f6s legitimiert \u2013 bekennt klar, dass ihm keine Autorit\u00e4t in theologischen Fragen zukommt. Die Folge hiervon, gerade dies zeigen L\u00e4nder wie Deutschland deutlich, ist jedoch nicht, dass der Staat dadurch atheistisch oder agnostisch wird, sondern vielmehr, dass er religi\u00f6se Autorit\u00e4t respektiert und au\u00dferhalb eventueller Konflikte zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften steht.<br>Es zeigt sich klar, warum dies im Interesse der Religionsgemeinschaften und Kirchen sein muss, so sie in Fragen religi\u00f6ser Wahrheit von der weltlichen Ordnung unabh\u00e4ngig sein wollen.<br>F\u00fcr den und die Einzelne kommt noch dazu, dass nur ein Staat, der eine klare Trennung zur Religion vollzieht, den Menschen als einzelne Person zugleich als politisches und religi\u00f6ses Wesen anerkennen kann. Dies aber ist wesentliche Voraussetzung daf\u00fcr, dass der Staat jedem und jeder Einzelnen das Recht garantieren kann, die eigene religi\u00f6se Zugeh\u00f6rigkeit, ohne Konsequenz f\u00fcr den B\u00fcrgerstatus zu w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Gemeinsames Ringen um das Verh\u00e4ltnis von Staat und Religion<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die derzeitigen gesellschaftlichen Debatten zeigen deutlich die Bedeutung der Aufforderung Murrays, die katholische Kirche d\u00fcrfe nicht bei den Errungenschaften des Konzils stehen bleiben.<a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_edn3\">[iii]<br><\/a>So braucht es heute nicht nur das Gespr\u00e4ch zwischen Kirche und Staat, sondern auch den Dialog mit jenen Menschen, die mit dem Konzept des s\u00e4kularen Staates wenig vertraut, seine Aufgabe und Vorteile (noch) nicht kennen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein solcher Dialog \u00fcber die Rolle von Staat und Religion und die Sinnhaftigkeit ihrer Trennung \u2013 ausgehend von den christlichen Kirchen \u2013 k\u00f6nnte helfen unterschiedliche \u00c4ngste abzubauen. Etwa jene vor dem Verlust von Religiosit\u00e4t bzw. der Verw\u00e4sserung des eigenen Glaubens durch eine s\u00e4kulare Umwelt \u2013 wobei es hierbei vielfach darum ginge aufzukl\u00e4ren, dass es s\u00e4kularer Staat kein Staat ist, der gegen die Religionen und Wahrheitsanspr\u00fcche steht.<br>Ein solcher Dialog k\u00f6nnte dar\u00fcber hinaus aber auch dazu beitragen, die Debatten um die (vermeintlich) schleichende Islamisierung Deutschlands aufzugreifen und auf eine andere (weniger polemische) Ebene zu heben, auf der Probleme auch benannt und analysiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Religion kann nicht reine Privatsache sein, weil sie immer auch einen gemeinschaftlichen, \u00f6ffentlichen Charakter hat; weil Menschen durch Religionen und Weltanschauungen beeinflusst die Welt und die Stellung des Menschen in dieser betrachten und daraus auch ethische Anweisungen ableiten.<br>Religion darf aber auch nicht \u2013 dies sollte die Geschichte und gegenw\u00e4rtige, wie Murray sagt, \u201efalsche Verbindungen\u201c von Staat und Religion, mehr als deutlich zeigen, mit staatlicher Autorit\u00e4t vermischt werden.<br>Die rechte Balance zu finden ist eine Herausforderung, die aber im gemeinsamen Dialog gelingen kann, so sich alle Beteiligten der Freiheit als zentralen Aspekt menschlicher W\u00fcrde besinnen und der Bedeutung der Gleichheit der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen vor dem Gesetz, das nicht Gott ist und sein kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Irene Klissenbauer ist Universit\u00e4tsassistentin (post doc) am Institut f\u00fcr Systematische Theologie und Ethik, Fachbereich Sozialethik, Katholisch-Theologische Fakult\u00e4t Universit\u00e4t Wien.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_ednref1\">[i]<\/a> Vgl. Twitternachricht von Markus S\u00f6der, etwa auf <a href=\"https:\/\/derstandard.at\/2000078556372\/In-jeder-Behoerde-in-Bayern-muss-kuenftig-ein-Kreuz-haengen\">https:\/\/derstandard.at\/2000078556372\/In-jeder-Behoerde-in-Bayern-muss-kuenftig-ein-Kreuz-haengen<\/a> (26.04.2018).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_ednref2\">[ii]<\/a> Vgl. John Courtney Murray: Leo XIII: Separation of Church and State, in: Theological Studies 14 (June 1953), 145\u2013214, vgl auch: http:\/\/woodstock.georgetown.edu\/library\/Murray\/1953c.htm (26.04.2018).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_ednref3\">[iii]<\/a> Bereits in seinem 1962 ver\u00f6ffentlichtem Artikel Le droit \u00e0 l\u1fbfincroyance verweist Murray auf die Notwendigkeit, sich \u00fcber den Grund der Menschenrechte im Klaren zu sein, noch bevor eine Liste dieser erstellt oder weiter \u00fcber diese diskutiert werden kann. Vgl. dessen englische \u00dcbersetzung: John Courtney Murray: The Right to Unbelief, in: J. Leon Hooper (ed.): Bridging the Sacred and the Secular, Washington D.C. 1994, 231-236, hier: 236.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bildrechte bei Irene Klissenbauer.<\/p>\n\n\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"media-library__list-item-centered aligncenter\" src=\"https:\/\/i2.wp.com\/ratblogblog.files.wordpress.com\/2018\/04\/20180426_122208.jpg?ssl=1&amp;w=450\" alt=\"20180426_122208\" width=\"392\" height=\"523\"><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Die ab dem 1. Juni geltende Bestimmung, im Eingangsbereich aller staatlichen Beh\u00f6rden in Bayern Kreuze anzubringen, wirft zahlreiche Fragen auf. <\/em><em>Vor allem aber ruft sie die Kirchen dazu auf, das Verh\u00e4ltnis von Rechtstaat und Religion neu zu reflektieren.<br>\n<\/em><em>Irene Klissenbauer&nbsp;\u00fcber dieses&nbsp;spannungsreiche Verh\u00e4ltnis.<\/em><!--more--><\/p>\n<p><strong>Missinterpretation des Kreuzes<\/strong><\/p>\n<p>Die bayrische Landesregierung begr\u00fcndete ihren Beschluss, dass ab Juni im Eingangsbereich von Dienstgeb\u00e4uden in Bayern ein Kreuz angebracht werden muss, mit dem Verweis darauf, dass dies als Zeichen f\u00fcr ein \u201esichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland\u201c zu verstehen sei.<a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_edn1\" name=\"_ednref1\">[i]<\/a> Ministerpr\u00e4sident Markus S\u00f6der (CSU) zufolge sei das Kreuz somit nicht Zeichen einer Religion und damit sein Anbringen in Beh\u00f6rden auch kein Versto\u00df gegen das Neutralit\u00e4tsgebot.<br>\nSo w\u00fcnschenswert es auch w\u00e4re, dass christlich gepr\u00e4gte Grundwerte das Zusammenleben pr\u00e4gen, zeigt dieser Beschluss doch deutlich, dass das worum es hier geht, nicht die Betonung von N\u00e4chstenliebe, Toleranz und Solidarit\u00e4t mit den \u00c4rmsten ist.<br>\nVergessen \u2013 oder bewusst ignoriert \u2013 wird vielmehr, dass das Kreuz vor allem ein Hoffnungszeichen f\u00fcr die Schwachen und Entrechteten ist, nicht bayrisches Identit\u00e4tszeichen.<\/p>\n<p><strong>Welche Werte?<\/strong><\/p>\n<p>Was es angesichts von Radikalisierung und gesellschaftlicher Spaltung in Erinnerung zu rufen gilt, ist somit nicht nur die eigene partikulare Identit\u00e4t, sondern vor allem auch jene universal g\u00fcltigen Werte, die etwa in den Menschenrechten zum Ausdruck kommen. Den eben ihnen geht es um den Schutz und die St\u00e4rkung <em>aller <\/em>Menschen \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrer Religion oder Weltanschauung.<br>\nDen Menschen aber als Person und alle Personen als gleichwertig anzusehen und zu behandeln, ist Aufgabe auch der staatlichen Beh\u00f6rden.<br>\nDem Kreuz kommt hier Bedeutung zu. Denn es hei\u00dft bleibender Ansto\u00df und Stachel im Fleisch der M\u00e4chtigen zu sein. Logische Folge ist also nicht, das Kreuz in Beh\u00f6rden wieder anzubringen und damit die Trennung von Staat und Religion zu verw\u00e4ssern, sondern sich vom Christentum anfragen zu lassen, ob denn Humanit\u00e4t, Toleranz und N\u00e4chstenliebe eingehalten werden.<\/p>\n<p><strong>Trennung von Staat und Religion \u2013 aus katholischer Perspektive<\/strong><\/p>\n<p>Die Geschichte der katholischen Kirche zeigt deutlich, welche Herausforderung die Trennung von Staat und Religion f\u00fcr diese bedeutet (hat). Gerade die katholische Kirche kann aber, dank des heftigen Ringens um diese zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils, auch auf eine theologische Reflexion zur\u00fcckblicken, die es angesichts derartiger politischer Entwicklungen in Erinnerung zu rufen gilt.<br>\nIm Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils war es vor allem der Jesuit John Courtney Murray, der die Bedeutung der Trennung von Staat und Religion betonte und darauf verwies, dass es Aufgabe des Staates und der Regierung ist, dem menschlichen Gemeinwohl zu dienen und daf\u00fcr dem Menschen Freir\u00e4ume unterschiedlichster Art zu er\u00f6ffnen. Dies erfordere aber eine klare Trennung von Staat und Religion, da \u2013 so Murray \u2013 eine ungenaue Trennung dahin f\u00fchrt, dass Differenzen letztlich so weit verschwimmen, dass es zu einer falschen Verbindung von Staat und Religion kommt, die zu einer Sakralisierung der Politik f\u00fchrt und der Religion jeden Handlungsspielraum nimmt.<a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_edn2\" name=\"_ednref2\">[ii]<\/a><\/p>\n<p>Der s\u00e4kulare Staat \u2013 und das ist jener, der sich nicht religi\u00f6s legitimiert \u2013 bekennt klar, dass ihm keine Autorit\u00e4t in theologischen Fragen zukommt. Die Folge hiervon, gerade dies zeigen L\u00e4nder wie Deutschland deutlich, ist jedoch nicht, dass der Staat dadurch atheistisch oder agnostisch wird, sondern vielmehr, dass er religi\u00f6se Autorit\u00e4t respektiert und au\u00dferhalb eventueller Konflikte zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften steht.<br>\nEs zeigt sich klar, warum dies im Interesse der Religionsgemeinschaften und Kirchen sein muss, so sie in Fragen religi\u00f6ser Wahrheit von der weltlichen Ordnung unabh\u00e4ngig sein wollen.<br>\nF\u00fcr den und die Einzelne kommt noch dazu, dass nur ein Staat, der eine klare Trennung zur Religion vollzieht, den Menschen als einzelne Person zugleich als politisches und religi\u00f6ses Wesen anerkennen kann. Dies aber ist wesentliche Voraussetzung daf\u00fcr, dass der Staat jedem und jeder Einzelnen das Recht garantieren kann, die eigene religi\u00f6se Zugeh\u00f6rigkeit, ohne Konsequenz f\u00fcr den B\u00fcrgerstatus zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p><strong>Gemeinsames Ringen um das Verh\u00e4ltnis von Staat und Religion<\/strong><\/p>\n<p>Die derzeitigen gesellschaftlichen Debatten zeigen deutlich die Bedeutung der Aufforderung Murrays, die katholische Kirche d\u00fcrfe nicht bei den Errungenschaften des Konzils stehen bleiben.<a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_edn3\" name=\"_ednref3\">[iii]<br>\n<\/a>So braucht es heute nicht nur das Gespr\u00e4ch zwischen Kirche und Staat, sondern auch den Dialog mit jenen Menschen, die mit dem Konzept des s\u00e4kularen Staates wenig vertraut, seine Aufgabe und Vorteile (noch) nicht kennen.<\/p>\n<p>Ein solcher Dialog \u00fcber die Rolle von Staat und Religion und die Sinnhaftigkeit ihrer Trennung \u2013 ausgehend von den christlichen Kirchen \u2013 k\u00f6nnte helfen unterschiedliche \u00c4ngste abzubauen. Etwa jene vor dem Verlust von Religiosit\u00e4t bzw. der Verw\u00e4sserung des eigenen Glaubens durch eine s\u00e4kulare Umwelt \u2013 wobei es hierbei vielfach darum ginge aufzukl\u00e4ren, dass es s\u00e4kularer Staat kein Staat ist, der gegen die Religionen und Wahrheitsanspr\u00fcche steht.<br>\nEin solcher Dialog k\u00f6nnte dar\u00fcber hinaus aber auch dazu beitragen, die Debatten um die (vermeintlich) schleichende Islamisierung Deutschlands aufzugreifen und auf eine andere (weniger polemische) Ebene zu heben, auf der Probleme auch benannt und analysiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Religion kann nicht reine Privatsache sein, weil sie immer auch einen gemeinschaftlichen, \u00f6ffentlichen Charakter hat; weil Menschen durch Religionen und Weltanschauungen beeinflusst die Welt und die Stellung des Menschen in dieser betrachten und daraus auch ethische Anweisungen ableiten.<br>\nReligion darf aber auch nicht \u2013 dies sollte die Geschichte und gegenw\u00e4rtige, wie Murray sagt, \u201efalsche Verbindungen\u201c von Staat und Religion, mehr als deutlich zeigen, mit staatlicher Autorit\u00e4t vermischt werden.<br>\nDie rechte Balance zu finden ist eine Herausforderung, die aber im gemeinsamen Dialog gelingen kann, so sich alle Beteiligten der Freiheit als zentralen Aspekt menschlicher W\u00fcrde besinnen und der Bedeutung der Gleichheit der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen vor dem Gesetz, das nicht Gott ist und sein kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Irene Klissenbauer ist Universit\u00e4tsassistentin (post doc) am Institut f\u00fcr Systematische Theologie und Ethik, Fachbereich Sozialethik, Katholisch-Theologische Fakult\u00e4t Universit\u00e4t Wien.<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_ednref1\" name=\"_edn1\">[i]<\/a> Vgl. Twitternachricht von Markus S\u00f6der, etwa auf <a href=\"https:\/\/derstandard.at\/2000078556372\/In-jeder-Behoerde-in-Bayern-muss-kuenftig-ein-Kreuz-haengen\">https:\/\/derstandard.at\/2000078556372\/In-jeder-Behoerde-in-Bayern-muss-kuenftig-ein-Kreuz-haengen<\/a> (26.04.2018).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_ednref2\" name=\"_edn2\">[ii]<\/a> Vgl. John Courtney Murray: Leo XIII: Separation of Church and State, in: Theological Studies 14 (June 1953), 145\u2013214, vgl auch: http:\/\/woodstock.georgetown.edu\/library\/Murray\/1953c.htm (26.04.2018).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wordpress.com\/post\/rat-blog.at#_ednref3\" name=\"_edn3\">[iii]<\/a> Bereits in seinem 1962 ver\u00f6ffentlichtem Artikel Le droit \u00e0 l\u1fbfincroyance verweist Murray auf die Notwendigkeit, sich \u00fcber den Grund der Menschenrechte im Klaren zu sein, noch bevor eine Liste dieser erstellt oder weiter \u00fcber diese diskutiert werden kann. Vgl. dessen englische \u00dcbersetzung: John Courtney Murray: The Right to Unbelief, in: J. Leon Hooper (ed.): Bridging the Sacred and the Secular, Washington D.C. 1994, 231-236, hier: 236.<\/p>\n<p>Bildrechte bei Irene Klissenbauer.<\/p>\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Rat-Blog Nr. 7\/2018<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die ab dem 1. Juni geltende Bestimmung, im Eingangsbereich aller staatlichen Beh\u00f6rden in Bayern Kreuze anzubringen, wirft zahlreiche Fragen auf. Vor allem aber ruft sie die Kirchen dazu auf, das Verh\u00e4ltnis von Rechtstaat und Religion neu zu reflektieren. 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