„Patriarch des Abendlandes“ – Rückkehr eines „historischen“ und zukunftsweisenden Titels

Im April dieses Jahres erreichte die Nachricht die Öffentlichkeit, dass Papst Franziskus den Titel des Patriarchen des Abendlandes wiederaufnahm. Dies erfolgte, indem der Titel in der Ausgabe des päpstlichen Jahrbuches Annuario Pontificio 2024 wiedererschien. Wie er aus diesem Handbuch – zuerst ohne Begründung – verschwand, tauchte er gleicherweise wieder auf. Der Vorgänger von Papst Franziskus Benedikt XVI. (1927-2022) verzichtete nämlich auf ihn im Jahr 2006, was besonders bei den orthodoxen Theologen große Unzufriedenheit, und sogar Enttäuschung hervorrief. An der Reaktion der Orthodoxen kann man bemerken, dass sie dem Patriarchentitel (des Papstes) eine große Bedeutung beimessen.[1] Dazu hält der griechisch-orthodoxe Theologe Anastasios Kallis (Universität Münster) fest: „Insofern wage ich nicht zu vermuten, dass der Verzicht des Papstes auf den Titel ‚Patriarch des Abendlandes‘ die Ankündigung einer pyramidalen Communio-Theologie bedeutet, denn in diesem Fall wäre es vergebliche Mühe, den Dialog mit der orthodoxen Kirche aufzunehmen.“[2]

Der Patriarchentitel ruft das erste Jahrtausend der gemeinsamen Kirchengeschichte in Erinnerung, in dem die Christenheit der rhomäischen (römisch-byzantinischen) Welt in fünf Jurisdiktionsgebiete aufgeteilt wurde. Die Ersthierarchen dieser kirchlichen Gebiete bildeten gemeinsam die sogenannte Pentarchie. Diese Institution wurde ins Leben gerufen, damit die Bischöfe der fünf bedeutsamen Zentren der Kirche gemeinsam die Sorge für die Einheit des Glaubens und der Kirche tragen, und damit auch zur Stabilität des Reiches beitragen. Ebenso fand in der Pentarchie die Pluralität der christlichen Traditionen (lateinische, griechische, ägyptische, syrisch-semitische sowie die biblischen Traditionen des Heiligen Landes) in der Einheit des Glaubens ihre Anerkennung.

Das System der gemeinsamen Verantwortung der fünf Zentren wurde beim Vierten Ökumenischen Konzil von Chalkedon (451) eingeführt, indem den schon beim Ersten Ökumenischen Konzil von Nikäa (325) drei hervorgehobenen Bischofssitzen (Rom, Alexandria und Antiochia) noch die Kaiserstadt Konstantinopel und Jerusalem hinzugefügt wurden. Durch Kaiser Justinian (527-565) bekam diese kirchliche Ordnung in der Novelle 131 auch die staatsrechtliche Verankerung. Aus der „unklassischen“ (380-451) und der „klassischen“ Pentarchieidee (451-700) entwickelte sich, nach Ferdinand Gahbauer, die Pentarchietheorie, um deren Begründung sich die Theologen seit dem 9. Jahrhundert bemühten.[3]

Mit der Pentarchie steht auch der Patriarchentitel eng in Verbindung, der ursprünglich für angesehe Bischöfe gebraucht wurde,[4] und dann von den Hierarchen der Hauptmetropolen nur langsam angenommen wurde. Papst Theodor (642-649) war der erste Bischof von Rom, der den Patriarchentitel eigentlich erst 642 verwendet haben soll.[5] Isidor von Sevilla (560-636) erwähnt in seinem Werk „Etymologien“ vier Arten von Bischöfen. Unter den Patriarchen zählt er den Bischof von Rom.[6]

Nach der Kirchenspaltung 1054 und der Etablierung des päpstlichen Jurisdiktionsprimates verliert der Titel des Patriarchen des Abendlandes im Westen allmählich an Bedeutung. Er spielt noch eine Rolle lediglich bei der Vervielfältigung der päpstlichen Titel v.a. im 16. und 17. Jh. Erstmals erschien er unter den anderen päpstlichen Titeln in Annuario Pontificio 1863.[7] Unabhängig vom System der Pentarchie kennt die lateinische Kirche den Ehrentitel des Patriarchen, der den Bischöfen v.a. der Seestädte oder als Privileg zuteilwurde. Ebenso tragen die Oberhäupter der mit dem Papst unierten katholischen Ostkirchen meistens den Titel eines Patriarchen.

Einige Reaktionen auf den Titelverzicht

Der Verzicht auf den Titel 2006 rief verschiedene Deutungen hervor. Der Vatikan-Experte Andrea Gagliarducci meint etwa, dass Papst Benedikt XVI. den Titel ablegte, weil er als Patriarch des Abendlandes nicht im Konkurrenzverhältnis zu den östlichen Patriarchen stehen wollte sowie dass sein Verzichtsakt aus diesem Grund ökumenisch motiviert gewesen wäre.[8] Nikos Tsoitis, ein Mitarbeiter der vatikanischen und griechischen Medien, erwähnt, dass es [im Dokument] betont wurde, dass die Abschaffung des Patriarchentitels nicht die Möglichkeit  „neuer päpstlicher Ansprüche“ auf die Kirchen des Ostens impliziere.[9] Gagliarducci ruft in Erinnerung, dass auch die katholischen Ostkirchen mit der Titelstreichung unzufrieden waren. In diese Richtung geht auch die Aussage des maronitischen Chorepiskopos und Kirchenrechtlers John D. Faris (The Catholic University of America), der in einem Text von John Burger, des Nachrichtenredakteurs vom National Catholic Register, sagt, dass der Papst 2006 auf einen seiner Titel verzichtete, der ihm eigentlich ermöglicht hätte, als der Patriarch der lateinischen Kirche zu agieren.[10] Fabian Brand, Redakteur bei der Herder Korrespondenz, ist der Meinung, dass der Grund für den Verzicht die Unschärfe des Begriffs „Abendland“ gewesen wäre.[11] Der rumänisch-orthodoxe Professor Radu Bordeianu (Duquesne University in Pittsburgh [PA]) meint, dass der Titel des Patriarchen des Abendlandes den Eindruck der Vereinnahmung der evangelischen Christen erwecken durfte, weswegen der Papst eine solche Interpretation ausschließen wollte.[12] Auch diese Aussage schreibt der Titelabschaffung die ökumenische Motivation zu. 

Die Pressemitteilung des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen zum Titelverzicht

Da die Reaktionen von der orthodoxen Seite auf den Verzicht auf den Titel Unzufriedenheit und Enttäuschung auslösten,[13] verabschiedete der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen (seit 2022 Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen), unter dem Vorsitz von Kardinal Walter Kasper, eine Pressemitteilung am 22.03.2006.[14]

In einer knappen Weise erklärt sie den Begriff „Abendland“, und weist darauf hin, dass die Römisch-Katholische Kirche nicht nur im geographischen Westen verbreitet ist, sondern dass sie sich heutzutage auf dem ganzen Erdkreis erstreckt. Deswegen sei der Westen in unserer Zeit kein geographischer Begriff mehr, sondern vielmehr ein kultureller – eine globale Zivilisation. Auch die Orthodoxe Kirche ist nicht nur im Osten beheimatet. Wenn damals der Titel „Patriarch des Abendlandes“ u.a. das einzige von der griechischen Sprache nicht dominierende Patriarchat bezeichnete,[15] ist in unserer Zeit besonders die römisch-katholische, aber auch die orthodoxe Kirche, sprachlich und kulturell plural geworden. Aus den genannten Gründen sei es selbstverständlich, dass der Titel des Patriarchen des Abendlandes der historischen und theologischen Realität nicht mehr entspricht. Obwohl diese Argumentation plausibel klingt, wurde sie als eine unfreundliche Handlung im Osten empfunden, wie die obigen kritischen Worte von Kallis paradigmatisch zeigen.

Weiterhin erwähnt die Stellungnahme die Gründung der Bischofskonferenzen, die eine Korrespondenzrolle zwischen der universalen Kirche und ihren subsidiären, regionalen und lokalen Strukturen schaffen sollte. Man kann der Pressemitteilung entnehmen, dass sich das Modell der Bischofskonferenzen im Bereich der lateinischen Kirche als funktionsfähig erweist, so dass eventuelle Etablierung der Patriarchate oder der Autokephalie in dieser Kirche nicht notwendig, weswegen auch der Titel des Patriarchen des Abendlandes obsolet sei.[16]

Zwei Auffassungen des Patriarchenamtes

Nicht nur der Titel des Patriarchen des Abendlandes hatte dem Selbstverständnis des Papstamtes nicht mehr entsprochen, sondern auch die Auffassung des Patriarchenamtes unterscheidet sich in der Römisch-Katholischen Kirche von der in der Orthodoxen Kirche. In der letzten wird das Patriarchenamt im Grunde genommen ziemlich nahe an seiner ursprünglichen Form ausgeübt, die erste hat es ihrer Einheitsvorstellung angepasst.

Der Papst ist seit fast ein tausend Jahren nicht mehr der erste unter den fünf Patriarchen, sondern sein Jurisdiktionsprimat beansprucht universelle Geltung. Seine amtliche Zuständigkeit bewegt sich nicht mehr zwischen der Eigenständigkeit seines patriarchalen Gebietes und der gemeinschaftlichen Verwiesenheit auf die anderen Patriarchen, durch welche Reziprozität die Einheit der Kirche gelebt wird, sondern sein Amt ist der wichtigste sichtbare Einheitsfaktor für die Römisch-Katholischen Kirche. Ebenso ist ein Bischof dieser Kirche, dem der patriarchale Ehrentitel zuteilwurde, nicht eigenständig gegenüber dem Papst, sondern steht in Abhängigkeit vom ihm und darf diesen Titel entweder aufgrund des „apostolischen Privilegs“ oder der „gebilligten Gewohnheit“ tragen (can. 438 CIC). Aufgrund dieser zwei Grundbedingungen tragen die Bischöfe von Venedig, Lissabon, Goa und Daman bzw. Ostindien sowie der katholische Erzbischof von Jerusalem einen Patriarchentitel. Gerade diese Differenz ergibt sich aus der Pressemitteilung: Der Titel des „Patriarchen des Abendlandes“ weist für den Papst keinen rechtlichen Inhalt mehr. Interessanterweise bemerkt orthodoxer Kirchenrechtler Anargyros Anapliotis (Universität München) dazu, dass der Patriarchentitel weder für das Erste noch für das Zweite Vatikanische Konzil eine Rolle spielte.[17] Martin Rehak erwähnt das Argument Adriano Garutis, dem nach das Zweite Vatikanische Konzil nur die östlichen Patriarchate erwähnt und das westliche Patriarchat nicht.[18]

Dass die lateinische Kirche sich als kein Patriarchat mehr versteht, spiegelt sich auch in der Unterscheidung Kardinal Ratzingers (Papst Benedikt XVI.) zwischen dem Petrus- und dem Patriarchenamt wider, die Fundamentaltheologe Gregor Maria Hoff (Universität Salzburg) in Erinnerung ruft. Demzufolge sei der Papst als der Nachfolger des Apostel Petrus die letzte Instanz in den Wahrheitsfragen sowie bezüglich der Einheit der Kirche. Demgegenüber betreffe der Aufgabenbereich eines Patriarchen kirchenrechtliche und administrative Belange.[19] Yves Congar (1904-1995) erinnern daran, dass es bereits im 19., und dann auch im 20. Jh., Versuche gab, zwischen diesen zwei Ämtern eine grundlegende Unterscheidung zu machen. Er verweist auf die Korrespondenz zwischen dem russischen Philosophen Vladimir Solovjov (1853-1900) und Josip Juraj Strossmayer (1815-1905), dem Bischof von Djakovo, über den Vorzug des Amtes des Bischofs von Rom gegenüber dem des Patriarchen des Westens. Diesbezüglich erwähnt Congar auch das Gespräch zwischen dem griechisch-orthodoxen Erzbischof Chrysostomos (Papadopoulos) von Athen (1868-1938) und seinem griechisch-katholischen Kollegen Georges Calavassy (1881-1957), das die Entscheidungen des Papstes zum Gegenstand hatte. Diesem Gespräch nach richteten sich die päpstlichen Entscheidungen fast ausschließlich auf die lateinische Kirche und dehnten seine patriarchale Zuständigkeit auf die Orientalen nicht aus. Auch Ratzinger differenziere in einem Tübinger Vortrag (1964) zwischen dem petrinischen Auftrag des Bischofs von Rom und seiner patriarchalen Zuständigkeit.[20]

Gemäß dem Kodex des kanonischen Rechts (CIC) trägt der Patriarch innerhalb seines Zuständigkeitsgebiets Sorge dafür, dass die Weisungen des Kodex in Praxis umgesetzt werden und dass die liturgische Einheit seiner Rituskirche aufrechterhalten wird. Gemäß dem can. 57 des Kodex der Kanones der katholischen Ostkirchen (CCEO) wird dem Patriarchen die Vollmacht über alle Metropoliten, Bischöfe und Laien im Gebiet seines Patriarchats gewährt. Can. 59 des CCEO räumt den Patriarchen trotz einer bestehenden Rangordnung unter ihnen dieselbe Würde im Amt. Nach can. 57 CCEO entscheidet die höchste kirchliche Autorität (Papst) über die Errichtung, Wiederherstellung, Veränderung und Aufhebung der Patriarchatskirchen.[21]

Hoff erwähnt noch, dass der junge Theologe Josef Ratzinger erwog, ob vielleicht in Zukunft neue Patriarchate im Bereich der lateinischen Kirche gegründet werden sollten, die den Besonderheiten verschiedener Kulturräume (Afrika, Asien etc.) gerecht würden. Zusätzlich sei auch die Gründung neuer Patriarchate für die Kirchen, die die Einheit mit der katholischen Kirche anstreben würden, vorstellbar (z.B. das Patriarchat für die Christen aus der evangelischen Tradition). Sie würden die Pflege anderer christlichen Traditionen innerhalb der katholischen Kirche ermöglichten.[22] Nach den Worten des maronitischen Chorepiskopos Pater John D. Faris würden diese neuen Patriarchate als neue Kirchen eigenen Rechts innerhalb der lateinischen Kirche gegründet werden.[23]

Bezüglich des Verzichts auf den Patriarchentitel erklärt der katholische Kirchenrechtler Martin Rehak (Universität München), dass das System der Pentarchie entweder theologisch oder politisch aufgefasst werden könne. Ratzinger vertrat den theologischen Zugang zu dieser Frage.[24] Rehak hebt hervor, dass in Ratzingers Auffassung des Patriarchentitels die wissenschaftlichen Arbeiten von Adriano Garuti – einem Mitarbeiter der Glaubenskongregation, der Ratzinger vierundzwanzig Jahre vorstand – hineinflossen. Garuti zeigte auf, dass der Papst nie ein typischer Patriarch gewesen wäre, wie dies im Osten der Fall war sowie dass die Vermischung zwischen dem Papst- und Patriarchenamt den Juristdiktionsprimat schwächt. Ebenso bemühte er sich klarzustellen, dass der Patriarchentitel in der katholischen Lehre ein kirchenrechtlicher und kein dogmatischer Begriff sei, wie dies etwa das Bischofs- und Papstamt seien.[25] Die vom kirchenrechtlichen Denken geprägte Auffassung Garutis habe sich in der Glaubenskongregation durchgesetzt, weswegen auch Ratzinger – bei dem der Akzent in der Ekklesiologie nicht an der Orts-, sondern an der Universalkirche liegt –, wo er Papst wurde, den Patriarchentitel konsequenterweise ablegte.[26]

Diese Auffassung des Patriarchenamtes divergiert vom orthodoxen Verständnis, nach dem der Patriarch prinzipiell ein Diözesanbischof ist und sich in die inneren Angelegenheiten anderer Diözesen nicht einmischen darf. Zusätzlich hat er das Recht, Appellationen aus dem Bereich seiner Kirche anzunehmen, die Synoden dieser Kirche einzuberufen und repräsentative Aufgaben für seine Kirche wahrzunehmen. Sein Amt wird nicht nur als ein kirchenrechtlicher und administrativer Dienst verstanden, sondern der Patriarch fungiert auch als der Lehrer und Bewahrer des orthodoxen Glaubens mit herausragender Stellung in seinem Patriarchalgebiet. Alle drei Elemente gehören daher wesentlich zu seinem kirchlichen Dienst. Dadurch wird mit diesem Amt die Leitungskompetenz, die über den lokal bezogenen Dienst eines Bischofs und die regionale Verantwortung eines Metropoliten hinausgeht, hervorgehoben. Dabei ist der Patriarch in seinem patriarchalen Gebiet nicht autark, sondern sein Amt kann ohne die auf der Basis der Gleichrangigkeit beruhenden Gemeinschaft mit allen lokalen und regionalen Kirchen sowie mit den anderen Patriarchen und kirchlichen Oberhäuptern nicht gedacht werden. Die überregionale Verantwortung und eine Art geschwächte Universalität, die den Dienst des Patriarchen charakterisieren, finden ihre Verwirklichung gerade in der Synodalität. Aufgrund dieser Zwischenstellung kann ein Patriarch die universale Jurisdiktion nicht beanspruchen. Ebenso wäre das Patriarchenamt für eine rein episkopale Verfassung der Kirche, wie sie beispielsweise in der Frühkirche gewöhnlich war, ein Abstraktum. Das Hauptcharakteristikum dieses Amtes stellt gerade diese Spannung zwischen dem Primat und der Synodalität dar, die die katholische Auffassung durch klare Differenzierung zwischen dem apostolischen Amt des Papstes einerseits und dem kirchenrechtlich und administrativ begründeten Verständnis des Patriarchenamtes vermeidet. Letztendlich ist das Patriarchenamt – wie eigentlich jedes kirchliche Amt – ein relationaler Begriff, weswegen es keinen Patriarchen gäbe, für wessen Amt sein synchrones, kollegiales, synodales und väterliches Beziehungsgeflecht nicht konstitutiv wäre.

Die Wiederaufnahme des Patriarchentitels durch Papst Franziskus

Bevor Papst Franziskus den Titel heuer wiederaufnahm, hatte er zuerst 2016 die lateinische Kirche zu den damals dreiundzwanzig bestehenden ecclesiae sui iuris dazugezählt, so dass die Römisch-Katholische Kirche nun aus vierundzwanzig Kirchen besteht – der lateinischen und den dreiundzwanzig katholischen Ostkirchen. Da auch diese neue Kirche eigenen Rechts, nach Rehak, einen Protos gebraucht hätte, den sie nach dem Titelverzicht de jure nicht hatte, folgte die Wiedereinführung des Titels als ein selbstverständlicher Akt. Papst Franziskus nahm Rücksicht auf die Entscheidung seines Vorgängers, weswegen er mit der Wiederaufnahme des Titels bis zu seinem Tod (2022) gewartet hätte. Als der Patriarch des Abendlandes wirke der Papst nun als einer der Protoi der Kirchen eigenen Rechts bzw. als ein Patriarch unter den gleichrangigen Patriarchen der Römisch-Katholischen Kirche. Allerdings im Falle eines Konflikts mit einem der Patriarchen oder eines ernsthaften theologischen, disziplinären oder kirchenrechtlichen Problems, würde er als der oberste Hirte der Römisch-Katholischen Kirche agieren. Es liegt auf der Hand, dass trotz der Änderung des rechtlichen Status der lateinischen Kirche, der Papst als das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche nicht Erster unter Ranggleichen (primus inter pares) geworden ist und dass er auf seine Sonderrechte nicht verzichtet. In diesem Zusammenhang ist er nicht verpflichtet, die die Gesamtkirche betreffenden Entscheidungen in Zusammenarbeit und auf synodale Weise mit den Oberhäuptern anderer katholischen Kirchen zu treffen.[27]

Wie bei der Streichung sind auch nach der Wiederaufnahme des Patriarchentitels verschiedene Kommentare erschienen. Wie damals – und unbeschadet der etwas später erfolgten Erklärung des Einheitsrates – ist man auch heute auf Interpretationen und Vermutungen angewiesen. Dietmar Winkler (Universität Salzburg) meint, dass der Papst damit wieder auf das Konzept des primus inter pares zurückgreife. Die Begründung dafür findet er in den programmatischen Worten von Papst Franziskus, der die bekannte Wendung des Ignatius von Antiochien (+ um 110) „Vorsitz in der Liebe“ (aus dem Prolog seines Römerbriefs) gleich nach seiner Wahl gebrauchte. In diesen Worten komme das Amts- und Primatsverständnis des Papstes zur Sprache. Die Selbstbezeichnung des Papstes als in erster Linie der Bischof von Rom, die erwähnte Ignatius-Phrase sowie seine Aussage, dass „Bischof und Volk den Weg der Kirche gemeinsam gehen mögen“, verwiesen auf „sein derzeitiges Wirken für eine synodale Kirche“. Auch die davor erfolgte Verständigung des Patriarchen Bartholomäus von Konstantinopel über die Wiederherstellung des Titels zeuge davon, dass die synodale Ausrichtung dem Papst am Herzen liegt.[28]

Nach Grigorios Larentzakis (Universität Graz) sei nun die einst aus der Zeit der ökumenischen Konzilien synodal beschlossene kirchliche Struktur (der Pentarchie) wiederhergestellt worden. Ebenso habe sich Papst Franziskus mit diesem Schritt in die alte kirchliche Struktur der Patriarchate – wie sie nämlich in Chalkedon (451) bestimmt wurde – eingefügt. Für Larentzakis könne dieser für die Ökumene deutlich hilfreiche Schritt als eine vertrauensbildende Maßnahme nur bejaht und begrüßt werden.[29] In diese Richtung geht auch die Aussage vom Redakteur der Katholischen Nachrichten-Agentur Alexander Brüggemann, nach der sich der Papst mit dem wiederaufgenommenen Titel mit den Patriarchen des Ostens, die ihn als ihr Oberhaupt nicht anerkennen, auf gleiche Ebene stellen wollte.[30]

Skeptisch äußert sich Ioan Moga (Universität Wien) über diesen leisen Schritt des Papstes. Er meint, dass er keine Bedeutung habe bzw. dass er wenig Konkretes in der Ökumene bewirken würde. Nach Moga habe der Papst ein konkretes, ökumenisches Zeichen gesetzt, als er den Titel „Stellvertreter Christi“ zu einem der „historischen Titel“ in Annuario Pontificio 2020 erklärte.[31] Auch Winkler ist der Meinung, dass Papst Benedikt XVI. eigentlich gerade diesen Titel hätte tilgen sollen. Dies liegt daran, dass er nicht mehr aktuell sei, da er aus einer vergangenen Zeit stammt (13. Jh.), in der das Papsttum den Höhepunkt der Macht erreichte.[32] Für den russisch-orthodoxen Theologen und Metropoliten Ilarion Alfejew hätte der Papst etwa den Titel pontifex maxiumus streichen sollen.[33]  

Weiterhin teilen die Vatikan-Experten John L. Allen sowie Nikos Tsoitis die Meinung, dass das anstehende 1700-jährige Jubiläum des Ersten Ökumenischen Konzils von Nikäa (325), das die Orthodoxe und die Römisch-katholische Kirche gemeinsam feiern sollten sowie die in diesem Zusammenhang geplante Einigung auf das gemeinsame Osterdatum den Papst motivierte, den Titel wiedereinzuführen.[34] Der Patriarchentitel wird in diesem Sinne als ein Anknüpfungspunkt und als die Basis für gemeinsames Handeln angesehen.

Brügemann ist wiederum der Meinung, dass der Papst durch den wiederhergestellten Patriarchentitel und damit durch die Erneuerung des patriarchalen Fünfecks den Rücken des Patriarchen Bartholomäus von Konstantinopel im Streit mit dem Moskauer Patriarchat bezüglich der kirchlichen Ukraine-Frage stärken wollte.[35] Im Gegensatz zu dieser Meinung argumentiert Rehak, dass der Papst in diesem Fall die Zukunft des  Dialogs sowohl mit dem Moskauer Patriarchat als auch mit allen orthodoxen Kirchen gefährden würde, was mit seinen Absichten nicht übereinstimme.[36] 

Der wiedereingeführte Patriarchentitel entspricht dem neuen Status der lateinischen Kirche als ecclesia sui iuris. Ob mit diesem Schritt die Dezentralisierung der lateinischen Kirche eingeleitet wurde[37] und auch neue Patriarchate innerhalb ihrer jetzigen Struktur entstehen werden und die Zahl der vierundzwanzig Kirchen eigenen Rechts überstiegen wird, muss der Zeit überlassen werden. Nach dem Konzept des jungen Theologen Ratzinger, wie Gregor Maria Hoff anführt, würden diese zusätzlichen Neugründungen die lateinische Kirche dezentralisieren, am Jurisdiktionsprimat des Papstes würde dies jedoch nichts ändern.[38]

Der Titel des Patriarchen des Abendlandes wurde im Annuario Pontificio 2024 unter den „historischen“ Titeln angeführt. Trotz der Tatsache, dass der Jurisdiktionsprimat mit dem Titel des Bischofs von Rom in wesentlicher Verbindung steht, bringen einige der „historischen“ Titel weiterhin die Aufgaben und Rechte des Papstes zum Ausdruck, die er auf verschiedenen Ebenen amtlich wahrnimmt: als Bischof einer Ortskirche, als Metropolit einer Kirchenprovinz sowie als Patriarch einer Rituskirche eigenen Rechts.[39]

Da die Wiedereinführung des Patriarchentitels in diesem Moment weder im Westen noch im Osten etwas Konkretes bewirkt, kann eine Rückkehr zur patriarchalen Struktur, wie sie in der Orthodoxen Kirche üblich ist, für die Römisch-Katholischen Kirche nicht in Frage kommen. Dies liegt daran, dass der Jurisdiktionsprimat und die Unfehlbarkeit des Papstes mit einer solchen Konzeption nicht vereinbar sind. Sie stellen für den Osten ein Hindernis für die Wiederherstellung der kirchlichen Gemeinschaft dar. Deshalb ist die Argumentation Rehaks realistisch: Mit dem Patriarchentitel agiere der Papst nur als der Protos der lateinischen Kirche und ist somit für die Einhaltung ihrer kirchenrechtlichen und liturgischen Vorschriften zuständig. Ebenso gelte die Wiederherstellung des Titels in Bezug auf die Orthodoxe Kirche – wie Larentzakis sagt – lediglich als „vertrauensbildende Maßnahme“.[40] Alle anderen Meinungen gehören zum Bereich der Interpretationen, Vermutungen und Hoffnungen.

Die Wiedereinführung des Patriarchentitels und die Dokumente des „Dialogs der Wahrheit“

Im Sinne der Hoffnung sollte daran erinnert werden, dass die Wiederaufnahme des Patriarchentitels mit den Leitideen der Dokumente des „Dialogs der Wahrheit“ im Zusammenhang steht. Unter diesen Dokumenten, die die Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche verabschiedet hat, sind v.a. das sogenannte „München-Dokument“ (1982), das „Ravenna-Dokument“ (2007) sowie das „Dokument von Chieti“ (2016) zu nennen. Sie versuchen die römisch-katholische und orthodoxe Ekklesiologie, die sich im Laufe der Zeit auseinanderentwickeltet hatten, im Lichte der Heiligen Trinität sowie von der Eucharistie her (München I.,6; Ravenna, I.,1,6) in Einklang zu bringen.

Nach dieser von der eucharistischen Ekklesiologie beeinflussten Konzeption (München I.,4c), manifestiert sich die katholische Kirche im Grunde in der eucharistischen Versammlung der Ortskirche (München II,1; Chieti 8-9). Die eucharistische Versammlung der Ortskirche stellt jedoch keine ungebundene Einheit dar: „Da der Christus einer ist für die vielen, sind ebenso in der Kirche, die sein Leib ist, der eine und die Vielen, das Allgemeine und das Besondere notwendigerweise gleichzeitig… Die eine und einzige Kirche ist identisch mit der Koinonia der Kirchen. Einheit und Vielfalt erscheinen hier als so eng miteinander verbunden, dass die eine ohne die andere nicht bestehen kann (München III.,2).“  Da jede Ortskirche den Leib Christi darstellt, und Christus ist einer für die vielen, verweisen die Ortskirchen über sich selbst hinaus, suchen die Gemeinschaft mit anderen Ortskirchen und erkennen in ihnen die wesentlichen Elemente des Kircheseins an. Die gegenseitige Anerkennung und die somit verwirklichte Gemeinschaft der Kirchen ereignen sich zunächst innerhalb einer Region, derselben Kultur oder aufgrund historischer Bedingungen, so dass daraus „Formen regionaler Einheit“ entstehen (Patriarchate und autokephale Kirchen im Osten sowie Bischofskonferenzen im Westen) (Ravenna, II.,2,29), die wiederum über sich selbst verweisen, um die Gemeinschaft der „Schwesterkirchen“ zu realisieren (München III.,3b). „Die Oberaufsicht (episkopé) für die universale Kirche obliege als die Gabe des Heiligen Geistes der Gemeinschaft der Ortsbischöfe, die im synodalen Rahmen und Praxis diese Verantwortung ausüben (München, III.,4).“

Die Gemeinschaft (koinonia) der Kirchen – die die trinitarische Existenzweise als ihr Vorbild haben und die Eucharistie als das einheitsstiftende Kriterium nehmen – sowie die „Formen regionaler Einheit“, die sich daraus ergeben, bringen das Verhältnis vom Primat und der Konziliarität bzw. Synodalität ans Licht. Besonders die Dokumente von Ravenna und Chieti versuchen, die Autorität bzw. den Primat und die Konziliarität bzw. Synodalität auf der lokalen, regionalen und universalen Ebene ins wechselseitige Verhältnis und Harmonie zu bringen, so dass der Primat immer im Kontext der Konziliarität und Konziliarität im Kontext des Primats betrachtet werden sollte (Ravenna, II.,3,43). Dementsprechend sehen diese bilateralen Dokumente den Papst nicht nur als den Vorsteher (proestos) der eucharistischen Versammlung seiner Ortskirche (Chieti, 8-9) an, sondern erinnern daran, dass er als der „Protos unter den Patriarchen“ (Ravenna, II.,3,41,42,44) seinen Primat innerhalb der kanonischen Ordnung der Hauptsitze (taxis) einst ausübte (Ravenna, 3, 40-43; Chieti, 15, 17-18). Obwohl die Dokumente hervorheben, dass die Art und Weise der Ausübung des Primats viele Fragen in Geschichte und Gegenwart aufwirft, auf welche Antworten und Lösungen noch gefunden werden sollen (Ravenna, II.,3, 43, 45; Chieti, 16), kann die Anerkennung der vollen Katholizität der Ortskirche sowie die Betonung der gegenseitigen Bedingtheit zwischen dem Primat und der Synodalität als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einheit betrachtet werden.

Es ist unwahrscheinlich, dass die getrennten Kirchen zur Ordnung der Pentarchie, die einst mehr oder weniger funktionsfähig war, zurückfinden. In der Zwischenzeit haben sich viele tiefgreifende Veränderungen sowohl im Westen als auch im Osten ereignet. Es bleibt zu hoffen, dass die Wiederaufnahme des Patriarchentitels sowie das System der Pentarchie vielmehr als eine Inspiration für die Zukunft dienen würden bzw. dass sie vielmehr sozusagen eine „Rückkehr in die Zukunft“ andeuten. Eine „Rückkehr“ wäre das, weil die Form der wiederherzustellenden Einheit das Modell der Pentarchie für ihre Grundlage nehmen würde. Das heißt, dass wann sich auch immer die Einheit zwischen den Orthodoxen und Katholiken, bzw. zwischen allen Christen, in Zukunft ereignen sollte, wird sie nur in einem synodalen Format möglich sein – so etwa wie die genannten Dokumente es im Grunde genommen vorsehen. Diese Konsensdokumente sind keine unumstrittenen Texte, sie ermöglichen etliche Interpretationsvarianten und werfen auch grundlegende Fragen auf. Sie sind vielmehr als Stationen auf dem Weg zur Einheit zu verstehen. Die Wiederaufnahme dieses „historischen“ Titels kann neben der angesprochenen rechtlichen Relevanz innerhalb der Römisch-Katholischen Kirche auch als eine Station auf dem Weg zur Einheit interpretiert werden. Dementsprechend kann man nicht mit Sicherheit ausschließen, dass manche Begriffe, die jetzt als weniger wirksam erscheinen, eines Tages nicht wieder an Aktualität gewinnen könnten. In welcher exakten Form das werden könnte, bleibt vorerst im Verborgenen.


Fußnoten:

[1] In der Stellungnahme des Sekretariats der Heiligen und Ständigen Synode des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel vom 08. Juni 2006 wird u.a. daran erinnert, dass auch nach dem Verlust der kirchlichen Gemeinschaft durch das Schisma von 1054 die Orthodoxe Kirche das Patriarchat des Westens als das Erste unter den Patriarchaten geachtet habe. Vgl. dazu, Rehak, Martin, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche. Geschichte – Kirchenrecht – Ekklesiologie, Münchener Theologische Studien. Kanonistische Abteilung, Band 83, EOS, Sankt Ottilien 2022, 13-14.

[2] Vgl. Kallis, Anastasios, Abschied von der Pentarchie? Ein orthodoxer Zwischenruf zur Abschaffung des abendländischen Patriarchats, in: KNA-ÖKI, Nr. 17, [25.04.2006], 15; zitiert nach: Böttigheimer, Christoph, Veränderung in der Titulatur des Papsttums – ein ökumenisch bedeutsamer Schritt?, Catholica 61, (2007), 42-55, hier 47.

[3] Vgl. Gahbauer, Ferdinand, Die Pentarchie-Theorie. Ein Modell der Kirchenleitung von den Anfängen bis zur Gegenwart, Verlag Josef Knecht, Frankfurt am Main 1993, 417-434; vgl. auch, Gahbauer, Ferdidand, Pentarchie, in: Kasper, Walter (Hg.), Lexikon für Theologie und Kirche (LThK), Bd. 8, Sonderausgabe, Herder, Freiburg/Basel/Wien 2006, 18.

[4] Vgl. Hainthaler, Theresia, Einige Überlegungen zum Titel „Patriarch des Westens“, in: Hainthaler, Theresia/Mali, Franz/Emmenegger, Gregor (Hgg.), Einheit und Katholizität der Kirche. Forscher aus dem Osten und Westen Europas an den Quellen des gemeinsamen Glaubens, Pro Oriente 32, Wiener Patristische Tagungen IV, Tyrolia, Innsbruck/Wien 2009, 59-77, hier 62, 64-71.

[5] Vgl. ebd. 74-75.

[6] Vgl. ebd. 75.

[7] Vgl. Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen, http://www.christianunity.va/content/unitacristiani/en/documenti/altri-testi/comunicato-circa-la-soppressione-del-titolo–patriarca-doccident/comunicato-circa-la-soppressione-del-titolo–patriarca-doccident.html (alle Internetquellen wurden am 17.06.2024 abgerufen).

[8] Vgl. Gagliarducci, Andrea, https://www.ncregister.com/news/patriarch-of-the-west-pope-francis-heads-forward-into-the-past.

[9] Vgl. Tsoitis, Nikos, https://www.fides.org/de/news/74895-VATIKAN_Patriarch_des_Westens_Papst_nimmt_Ehrentitel_wieder_fuer_sich_in_Anspruch.

[10] Vgl. Burger, John, https://aleteia.org/2024/04/27/patriarch-of-the-west-is-a-title-with-great-potential-say-experts/.

[11] Vgl. Brand, Fabian, https://www.herder.de/hk/hefte/archiv/2024/5-2024/papst-wieder-patriarch-des-westens-vatikan/.

[12] Vgl. Burger, https://aleteia.org/2024/04/27/patriarch-of-the-west-is-a-title-with-great-potential-say-experts/.

[13] Zu den Reaktionen der orthodoxen Theologen vgl. spezifisch, Rehak, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche, 11-14, 19, 22, 36.

[14] Vgl. Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen, http://www.christianunity.va/content/unitacristiani/en/documenti/altri-testi/comunicato-circa-la-soppressione-del-titolo–patriarca-doccident/comunicato-circa-la-soppressione-del-titolo–patriarca-doccident.html.

[15] Vgl. Keramidas, Dimitrios, https://orthodoxtimes.com/the-pope-as-patriarch-of-the-west-the-meaning-of-the-restoration-of-an-ancient-title/.

[16] Vgl. Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen, http://www.christianunity.va/content/unitacristiani/en/documenti/altri-testi/comunicato-circa-la-soppressione-del-titolo–patriarca-doccident/comunicato-circa-la-soppressione-del-titolo–patriarca-doccident.html;

vgl. dazu auch Rehak, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche, 5.

[17] Vgl. Anapliotis, Anargyros, Kirchenrechtliche Bestimmungen über die Funktion des Patriarchen im Westen und im Osten am Beispiel der Kirche Russlands, in: Nikolakopoulos, Konstantin (Hg.), Benedikt XVI. und die Orthodoxe Kirche. Bestandsaufnahmen, Erwartungen, Perspektiven, EOS Verlag, St. Ottilien 2008, 328-354, hier 333.

[18] Vgl. Rehak, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche, 4.

[19] Vgl. Hoff, Gregor Maria, https://www.katholisch.at/standpunkt/hoff/papst-patriarch-des-abendlandes.

[20] Vgl. Hainthaler, Einige Überlegungen zum Titel „Patriarch des Westens“, in: Hainthaler, Theresia/Mail, Franz/Emmenegger, Gregor (Hgg.), Einheit und Katholizität der Kirche, 75-77.

[21] Vgl. Anapliotis, Kirchenrechtliche Bestimmungen, in: Nikolakopoulos, Benedikt XVI. und die Orthodoxe Kirche, 332.

[22] Vgl. Ratzinger, Josef, Primat und Episkopat, in: Ratzinger, Josef, Kirche – Zeichen unter den Völkern. Schriften zur Ekklesiologie und Ökumene, Gesammelte Schriften, 8/1, Herder, Freiburg-Basel-Wien 2010, 654-655; zitiert nach Hoff, https://www.katholisch.at/standpunkt/hoff/papst-patriarch-des-abendlandes.

[23] Vgl. Burger, https://aleteia.org/2024/04/27/patriarch-of-the-west-is-a-title-with-great-potential-say-experts/.

[24] Vgl. Rehak, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche, 9-10.

[25] Vgl. Rehak, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche, 3-6, 50-62, 777-779; vgl. dazu auch Meyendorff, John, Imperial Unity and Christian Divisions. The Church 450-680 A.D., St Vladimir’s Seminary Press, 1989 Crestwood New York 10707, 327-332.

[26] Vgl. Rehak, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche, 6-7; vgl. Neumann, Felix, https://www.katholisch.de/artikel/52530-kirchenrechtler-patriarch-des-westens-ist-zeichen-fuer-oekumene#print.

[27] Vgl. Neumann, ebd.

[28] Vgl. Winkler, Dietmar, Die Furche, 18.04.2024, 16; Pro Oriente Informationsdienst (poi), https://www.pro-oriente.at/news/patriarch-des-abendlandes-prof-winkler-begruesst-entscheidung-des-papstes.

[29] Vgl. red, religion.ORF.at/KAP, https://religion.orf.at/stories/3224721/.

[30] Vgl. Brüggemann, Alexander, https://www.kath.ch/newsd/signal-fuer-die-oekumene-und-womoeglich-gegen-moskau-der-papst-traegt-wieder-den-titel-patriarch-des-westens/.

[31] Vgl. red, religion.ORF.at/KAP, https://religion.orf.at/stories/3224721/.

[32] Vgl. Pro Oriente Informationsdienst (poi), https://www.pro-oriente.at/news/patriarch-des-abendlandes-prof-winkler-begruesst-entscheidung-des-papstes.

[33] Vgl. Rehak, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche, 11-12; vgl. auch Department for External Church Relations of the Moscow Patriarchate, http://orthodoxeurope.org/page/14/89.aspx.

[34] Vgl. Vgl. Allen, John L., https://cruxnow.com/analysis/2024/04/discretion-on-patriarch-of-the-west-may-reflect-francis-benedict-dynamics; vgl. auch Tsoitis, https://www.fides.org/de/news/74895-VATIKAN_Patriarch_des_Westens_Papst_nimmt_Ehrentitel_wieder_fuer_sich_in_Anspruch.

[35] Vgl. Brüggemann, https://www.kath.ch/newsd/signal-fuer-die-oekumene-und-womoeglich-gegen-moskau-der-papst-traegt-wieder-den-titel-patriarch-des-westens/.

[36] Vgl. Neumann, https://www.katholisch.de/artikel/52530-kirchenrechtler-patriarch-des-westens-ist-zeichen-fuer-oekumene.

[37] Vgl. Tück, Jan Hainer/Kasper, Walter, https://www.herder.de/communio/theologie/kardinal-walter-kasper-im-gespraech-das-kann-nicht-gut-ausgehen/; vgl. auch Nolte, Thomas/Schüller, Markus (Interv.), https://www.kirche-und-leben.de/artikel/warum-nimmt- franziskus-einen-alten-papst-titel-wieder-an-herr- schueller?type=1991.

[38] Vgl. Hoff, https://www.katholisch.at/standpunkt/hoff/papst-patriarch-des-abendlandes.

[39] Vgl. Rehak, Der Verzicht des Bischofs von Rom auf den Titel „Patriarch des Okzidents“ und die kanonische Verfassung der katholischen Kirche, 777-782; vgl. dazu Erbacher, Jürgen, Der Vatikan/Das Lexikon, St. Benno-Verlag, Leipzig 2009, 404-405; vgl. auch Matthias Simperl/Gehrig, Rudolf (Interv.), https://de.catholicnewsagency.com/news/15497/aufregung-um-papst-titel-was-bedeutet-patriarch-des-abendlandes.

[40] Vgl. Neumann, https://www.katholisch.de/artikel/52530-kirchenrechtler-patriarch-des-westens-ist-zeichen-fuer-oekumene.


Photocredits: (C) Caleb Miller auf Unsplash


RaT-Blog Nr. 13/2024

  • Miroljub Gligorić studierte an den Universitäten Belgrad, Regensburg und Wien orthodoxe und katholische Theologie und promovierte an der Universität Wien. Er war Dozent an der Kirchlich-Pädagogischen Hochschule Wien/Krems und Lehrbeauftragter für den Masterstudiengang orthodoxe Religionspädagogik an der Universität Wien. Derzeit ist er Mitarbeiter am Kompetenzzentrum für interkulturelles, interreligiöses und interkonfessionelles Lernen an der KPH Wien/Krems.

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