Wie kann ein verweigerter Handschlag von zwei schweizerischen Teenagern zum nationalen Politikum werden? Warum stimmt das katholische Irland für die Ehe für alle? Wie funktioniert religiöses Lobbying bei der UNO? Und welche Rolle soll Religion überhaupt in einer Demokratie haben? Astrid Mattes erzählt von aktuellen Themen aus dem Forschungsfeld „Politik und Religion“ die im Rahmen der ECPR General Conference in Oslo, einer der größten politikwissenschaftlichen Tagungen Europas, diskutiert wurden.
Obwohl Religion in politischen Theorien fast immer eine zentrale Rolle spielt, ist das politikwissenschaftliche Interesse an Religionsthemen lange Zeit eher gering gewesen. Dass dem heute keineswegs mehr so ist, wurde auf der Jahreskonferenz des European Consortium for Political Research (ECPR) mehr als deutlich. Zehn Panels mit insgesamt 40 Vorträgen waren explizit Fragestellungen zum Thema Religion gewidmet, und auch darüber hinaus fand die eine oder andere Präsentation mit Religionsfokus statt. Das Verhältnis von Demokratie (als Herrschaftsordnung, Rechtsform, vielfältig verstandenes theoretisches Konzept und normative Idealvorstellung) und Religion (als Sozialphänomen, Freiheitsrecht, Quelle moralischer Autoritätsansprüche und individuelle Lebensordnung) stand in den Debatten an der Universität Oslo Anfang September im Mittelpunkt.
Religion und politische Konfliktlagen
Konfliktlagen ordnen sich zumeist an der Linie religiös versus säkular oder aber an der zunehmend mit Religion in Verbindung gebrachten Frage von Zugehörigkeit an. An der ersten dieser beiden Konfliktlinien wird verhandelt welchen und wieviel Platz Religion in liberalen Demokratien haben soll. Jürgen Habermas Idee von der notwendigen Übersetzung religiöser Begründungen, um in säkularen Staaten gelten zu können, ist dabei genauso Thema wie die immer schwierige Abwägung von Menschen- und Freiheitsrechten gegeneinander. Immer deutlicher zeigt sich hier eine Spaltung zwischen liberalen Gleichheitsansprüchen und moralkonservativer Gegenpositionen. Wessen Anspruch auf Freiheit ist etwa wichtiger, wenn eine Blumenverkäuferin sich, wie in einem US-amerikanischen Fall geschehen, weigert die Hochzeit eines gleichgeschlechtlichen Paares auszustatten? Das Recht des Paares nicht diskriminiert zu werden oder das Recht der Verkäuferin nicht gegen ihre religiöse Überzeugung zu handeln?
Wessen Argumente zählen?
Unter dem Section-Titel „Religion, Politics, and the Public Sphere: Contesting Liberalism?” wurde dies bei der ECPR General Conference hitzig diskutiert und Befürworter beider Argumente kamen zu Wort. Schon in der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung war klar, dass es nie um einen Sitz im Bus, den Verkauf von Sandwiches oder den Schulbesuch eines einzelnen Kindes geht, sondern immer um die Diskriminierungsstruktur an sich. So urteilte auch das zuständige Gericht in Washington mit dieser Begründung gegen die Blumenverkäuferin. Umgekehrt ließe sich argumentieren, dass eben ein solches Urteil für die religiös Überzeugte einen viel größeren Einschnitt darstellt und unverhältnismäßig wird. Im Rahmen der Konferenz fanden sich aber eben auch die Argumente fehlgeschlagener Übersetzungsarbeit oder aber die Ablehnung der religiösen Begründung als solche.
Ob eine religiöse Begründung im säkularen Bereich gelten soll, war vordergründig auch die Frage in der „Handschlags-Affäre“, die in der Schweiz im vergangenen Jahr hitzig debattiert wurde. Zwei Brüder hatten sich geweigert einer Lehrerin, wie in ihrer Schule üblich, die Hand zu geben und hatten ihre religiöse Überzeugung als Grund genannt. Als Monate später im Rahmen einer Fernsehdiskussion ein Publikumsbeitrag von dem Fall berichtete, wurde der Konflikt zum Thema nationaler Politikdebatten. Während nun ein Gesetzesentwurf den Handschlag in der Schule zur Pflicht erklärt, wurde auf der Konferenz bereits den Ursachen für die Eskalation des Konfliktes nachgegangen. Mittels Process Tracing analysieren Luzerner ForscherInnen die Entwicklung des Falles. Im Gegensatz zum vorherigen Beispiel der Blumenverkäuferin geht es hier aber nicht nur um die Frage religiöser Rechte versus Gleichheitsrechte, sondern insbesondere auch um politisierte Religion im Kontext von Migrationsdebatten.
Wir und die Anderen – Religion als Mittel zur Grenzziehung
Die zweite politische Konfliktlinie zieht sich entlang der Frage, ob und in welcher Form Religion Marker für Zugehörigkeitsrechte sein soll. Wenn im politischen Diskurs Grenzziehungen zwischen „uns“ und den „anderen“ anhand von Religion vorgenommen werden, ist oft von christlichen Werten und jüdisch-christlichen Traditionen die Rede. In Zeiten der – aufgrund von Globalisierung, anders gestrickten Aufenthaltsrechten und erhöhter Mobilität – schwindenden Bedeutung des Nationalstaates suchen viele Menschen nach kollektiven Identitätsbezügen. Gleichzeitig ist klar, dass die Exklusion von bestimmten Menschengruppen durch ausschließende Identitätsbezüge auch ein politisches Projekt mancher AkteurInnen ist und nicht nur ein Ergebnis von Orientierungslosigkeit ob dieser Umbrüche.
Hauptgebäude der Universität Oslo
Dass sich unter jenen, die solche Interessen teilen, Allianzen bilden, ist auch nicht weiter verwunderlich. Europas rechte Parteien sind bereits seit langem gut vernetzt. Dass solche Allianzen auch unter moralkonservativen religiösen AkteurInnen bestehen, ist oft weniger bekannt. ForscherInnen der Universität Innsbruck untersuchen etwa den Einsatz Russlands gegen liberale Konzepte von Geschlecht und Familie bei den Vereinten Nationen und zeigen hier transnationale Allianzen auf. Etwa in der Frage, ob eine Familie nur aus Vater, Mutter und Kindern bestehen darf oder ob andere Realitäten anzuerkennen sind, treten moralkonservative AkteurInnen aus aller Welt und verschiedener Denominationen zusammen gegen LGBT-AktivistInnen auf.
Deren Mobilisierungskraft und Einfluss auf EntscheidungsträgerInnen ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich groß. In einigen europäischen Ländern wurden etwa Abstimmungen bezüglich der Ehe für alle trotz traditionell starker Religionsbezüge und mächtiger Kirchen, die sich dagegen aussprachen, von den BefürworterInnen für sich entschieden. Ein Forscher der Fudan Universität zeigte etwa für den irischen Fall, dass hier das Zusammenspiel von fehlendem zivilgesellschaftlichen Engagement auf Seiten der GegnerInnen, unattraktivem Framing und einem Gefühl der Enttäuschung aufgrund der weitreichenden Missbrauchsskandale in der irischen Kirche zum unerwarteten Ausgang der Abstimmung geführt hat.
Wahlwerbung, Wirtschaft, Wohlfahrtsstaat
Viele weitere Themen wurden in Bezug auf Religion und Politik im Rahmen der ECPR besprochen. Unter den vorgestellten Forschungsprojekten waren etwa Beiträge zur Rolle von Religionsgemeinschaften im Wohlfahrtsstaat, zu Wirtschaftsfragen wie Islamisches Banking, Parteipolitik auf allen Ebenen und zu Konzepten wie Solidarität, Staatsbürgerschaft und Gender. Die Breite der Themen macht dabei deutlich, dass eine starke Politisierung des Religionsthemas stattfindet. Gleichzeitig entsteht aber auch der Eindruck, dass Religionsgemeinschaften in der politikwissenschaftlichen Forschung vermehrt als politische Akteurinnen wahrgenommen werden. Für am Thema Religion Interessierte war die ECPR General Conference in Oslo daher wirklich eine Reise wert und macht neugierig auf die Ergebnisse, die die vielen spannenden Forschungsprojekte, die vorgestellt wurden, noch liefern werden.
Rat-Blog Nr. 11/2017
Die unteilbare Menschenwürde
sie gilt allen
den Guten und den Bösen
die Rückbindung
an die Moral der Vorväter
(ohne die Mütter)
ihre spirituelle
und weltliche Macht
sie waren
und sie sind
keine Versicherer
sie waren es nie
für den Respekt
gegenüber den anderen